Die neue Küche steuerlich absetzen
Eine neue Küche verleiht deinem Zuhause oder deiner Immobilie frischen Wind, kann jedoch auch eine beträchtliche Investition darstellen. Doch was viele nicht wissen: Du kannst die Kosten für einige Elemente deiner neuen Küche in deiner Steuererklärung geltend machen und einen Teil des Geldes vom Finanzamt zurückerhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine grüne Küche, eine moderne Küche oder um eine Küche mit Kochinsel handelt. Hier erfährst du, worauf es ankommt und wie du dir bares Geld zurückholen kannst!
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abschreibung einer Einbauküche erfolgt in der Regel über 10 Jahre.
- Elektrogeräte wie Kühlschränke und Mikrowellen können über einen Zeitraum von 7 Jahren abgeschrieben werden.
- Wenn du eine Immobilie vermietest, kannst du die Kosten für die Küche als Werbungskosten absetzen.
Abschreibung der Küche (AfA)
Die Abschreibung der Küche, auch als „AfA = Absetzung für Abnutzung" bekannt, ermöglicht es dir, den Wertverlust deiner Küche im Laufe der Zeit steuerlich geltend zu machen. Dieser Wertverlust entsteht aus der Abnutzung der Küche und wird über die festgelegte Nutzungsdauer verteilt.
Um den AfA Wert korrekt zu berechnen, musst du den Zeitwert deiner Küche zu einem bestimmten Zeitpunkt ermitteln. Dafür gibt es Tabellen, welche du dir zur Hilfe nehmen kannst. Dort kannst du den Wert ablesen, den du in deine Steuererklärung geltend machen kannst.
Wer kann was in der Steuer geltend machen?
Einbauküche: Abschreibung über 10 Jahre: Nur für Vermieter
Elektrogeräte: Abschreibung über sieben Jahre: Nur für Vermieter
Installation: Kosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden: Für Selbstnutzer und Vermieter
Neue Küche absetzen - Küche in der Eigentumswohnung steuerlich absetzen
Wenn du eine Eigentumswohnung besitzt und darin eine neue Küche installiert hast, ist diese leider nicht steuerlich absetzbar. Wenn du die Küche selbst nutzt, kannst du jedoch trotzdem einen kleinen Teil deiner Gesamtkosten in deiner Steuer angeben und zwar die Montagekosten. Du kannst 20% der Installations- und Montagekosten als haushaltnahe Dienstleistung angeben und geltend machen.
Abschreibung der Küche bei Vermietung
Vermieter können die Kosten für eine Einbauküche in einer Mietwohnung als Werbungskosten steuerlich abschreiben. Die Abschreibung erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von 10 Jahren. Auch die Kosten für Elektrogeräte wie Kühlschränke und Mikrowellen können abgeschrieben werden, allerdings meist über einen Zeitraum von sieben Jahren.
Gebrauchte Küche steuerlich absetzen als Vermieter
Auch eine gebrauchte Küche kann von Vermietern steuerlich abgesetzt werden, sofern sie einen Wertverlust aufweist. Die Abschreibung erfolgt gemäß der AfA-Tabelle des Finanzamts.
Wichtige Tipps
- Zahlungsmethode: Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden, um einen gültigen Zahlungsnachweis zu haben. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
- Belege und Rechnungen: Bewahre alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf. Diese Dokumente sind für das Finanzamt entscheidend, um deine Ausgaben zu überprüfen und die Abschreibung zu genehmigen.
- Steuerberater: Es ist immer eine gute Idee, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du auch wirklich alle möglichen Steuervorteile nutzt.
Fazit:
Der Kauf einer neuen Küche ist nicht nur eine Möglichkeit, deinem Zuhause oder deiner Immobilie einen frischen Look zu verleihen, sondern bietet manchmal auch steuerliche Vorteile. Durch die Abschreibung für Abnutzung (AfA) kannst du als Vermieter den Wertverlust deiner Küche über die Jahre hinweg steuerlich geltend machen. Wichtig ist, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und idealerweise einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um alle steuerlichen Vorteile voll auszunutzen.
Ja. Wenn du eine Immobilie vermietest, können Renovierungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden.
Für Selbstnutzer ist es möglich, die Kosten für Handwerkerleistungen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich abzusetzen. Hierbei können 20% der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.
In der Regel werden Einbauküchen als fest mit der Immobilie verbunden angesehen und können daher abgeschrieben werden. Freistehende Küchen gelten oft als beweglich und können in einem kürzeren Zeitraum abgeschrieben werden.
Ja, die Kosten für Küchengeräte können ebenfalls abgesetzt werden, allerdings über einen kürzeren Zeitraum als die Küche selbst.