Garantiebestimmungen.
5-Jahre-Garantie.

1. Umfang der Garantie

Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“).

Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, fest installierten neuen Elektroeinbau- und Standgeräte, z.B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben und Kaffee-Vollautomaten sowie Armaturen. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind.

Für Kaffee-Vollautomaten gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bedingungen gem. Punkt 7.
Für Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bedingungen gem. Punkt 8.

Der Garantieanspruch setzt voraus, dass der Fehler ausschließlich durch den von der Garantiegeberin beauftragten Kundendienst behoben wurde und der Garantiefall innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Auftreten – gemäß der Regelung in Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) – gemeldet wurde.

Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Kosten:

  • Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile.
  • Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung.
  • An- und Abfahrtskosten.
  • Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten).

Kosten für Fehlersuche, Überprüfung, Orientierungs-besuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet.

2. Beginn und Ende der Garantie

Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind.

Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit.

3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie

Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt.

Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf:

  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition.
  • Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind.
  • Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen aller Art, Emaille, Service / Pflege, Überprüfung / Wartung, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel (einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen), Türgriffe / Drehgriffe (Schalter), Bauteile zur Milchschäumung und leicht zerbrechliche Materialien.
  • Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden.
  • Schäden durch natürliche Abnutzung (auch des Mahlwerks), Überlastung, falsches Zubehör.
  • Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht speziell für Kaffee-Vollautomaten freigegebene Kaffeebohnen.
  • Gewerblich genutzte Geräte. Das gilt entsprechend für eine vergleichbare Nutzung durch z.B. Freiberufler, Organisationen, Behörden.

Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns beauftragte Kundendienste oder bei Selbstvornahme.

4. Garantie-Obergrenze

Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig.

5. Haftung

Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z.B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

6. Was tun im Schadensfall?

Zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie vor Einschaltung eines Reparatur-Service einen Schaden innerhalb von 14 Tagen direkt bei der Garantiegeberin anmelden. Die Garantiegeberin beauftragt dann für Sie einen Kundendienst mit der Reparatur.

Garantie-Datenbank 24 GmbH
Hans Strothoff Platz 1
63303 Dreieich
Deutschland

Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: www.5-jahre-garantie.de

Oder bei folgender Servicenummer anrufen:
Mo. - Fr.: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:00 Uhr


Servicehotline: +49 (0) 6103 391 780
Mail: info@garantie-datenbank24.de

Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

7. Bedingungen für Kaffee-Vollautomaten

Zusätzlich gilt:

  • Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko.
  • Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler.
  • Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen.
  • Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen.

8. Bedingungen für Armaturen

Zusätzlich gilt:

Eine Garantie für Armaturen besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden.

Ausgeschlossen ist eine Garantie darüber hinaus in folgenden Fällen:

  • Gebrauchsspuren und Kratzer;
  • Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen;
  • Beschädigung der galvanisierten Oberfläche oder der Farbe und Lackierung durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln;
  • Undichtigkeiten durch lose Verbindungen;
  • Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz;
  • Schäden an Verschleißteilen wie etwa geris¬sene Metallummantelung des Brauseschlauchs.

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes –von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans Strothoff Platz 1, D-63303 Dreieich , der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden.